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Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, der hat sicher bereits über den Handel mit Produkten im Internet nachgedacht. Der E-Commerce ist in Deutschland eine der wenigen Branchen mit ausgesprochen positiven Bestandszahlen und Prognosen. Auch in wirtschaftlich eher schwachen Zeiten kann er mit stabilen Umsätzen und attraktiven Gewinnen überzeugen. Der Unternehmer unterliegt speziellen Bestimmungen im Hinblick auf seine Qualifikation und muss seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen oder ggf. an einer Eignungsfeststellung teilnehmen.
Der Aufwand der Gründung selber ist vergleichsweise überschaubar. Weder bedingt der Online-Handel hochwertige und kostspielige Maschinen noch besonders qualifiziertes Personal. Hinzu kommt, dass viele Online-Händler ihre Tätigkeit in der Startphase von Haus oder Wohnung aus aufnehmen und so die hohen Mietkosten für gewerbliche Räume sparen.
Entscheidet sich ein angehender Online-Händler zudem für die Gründung eines DropShipping Unternehmens, so reduziert sich der Aufwand noch einmal erheblich. Produkte müssen nicht im Vorfeld angeschafft und gelagert werden und das Warenrisiko entfällt ebenso wie der hohe Aufwand der Versandlogistik. So gelingt die Gründung vergleichsweise reibungslos, während sich der Erfolg in Form der ersten Verkäufe innerhalb von kürzester Zeit einstellt.
Allerdings sollten sich Einsteiger und Gründer darüber im Klaren sein, dass auch der stark reduzierte Aufwand einer DropShipping Gründung finanziert werden muss. Hierbei geht es weniger um Anschaffungen als um die Lebenshaltungskosten des Unternehmers während der ersten Monate seiner Selbständigkeit. Zu diesem Zeitpunkt laufen zwar die ersten Umsätze bereits an. Dass diese allerdings von Beginn an ausreichen um den bisherigen Lebensstandard des Gründers und seiner Familie zu erhalten, muss als besonderer Glücksfall gesehen werden. Wer also den Schritt in die Selbständigkeit wagt, der muss ein schlüssiges Konzept über die erforderliche Finanzierung haben, um nicht innerhalb der ersten Wochen zu scheitern.
Die Gründung von Unternehmen und die unternehmerische Offensive von Bürgern liegt in hohem Maße im Interesse des Staates. Wachstum kann nur dann erreicht werden, wenn immer wieder neue Firmen mit ihren Angeboten und Produkten an den Markt drängen. Vor diesem Hintergrund unterhält der Staat zahlreiche Förderprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse und Wünsche angehender Unternehmer abgestimmt sind. Eine besondere Rolle unter allen verfügbaren Programmen nimmt hierbei der Gründungszuschuss ein. Dieser steht speziell Menschen zur Verfügung, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbständige Existenz planen und realisieren wollen.
Im Folgenden möchten wir unseren Lesern den Gründungszuschuss des Staates umfassend vorstellen und hierbei insbesondere aufzeigen, wie sich das Förderprogramm optimal mit der Gründung eines DropShipping Unternehmens verbinden lässt. Wir werden den Gründungszuschuss hierzu detailliert erklären und ausführen, welchen Personengruppen die Förderung zur Verfügung steht. Sie werden erfahren, welche finanziellen Mittel Ihnen in welchem Zeitraum zur Verfügung stehen und wie sich diese einsetzen lassen, um Ihr Gründungsvorhaben auf solide und tragfähige Füße zu stellen.
Darüber hinaus erhalten Sie eine detaillierte Anleitung, die Ihnen in wenigen Schritten erklärt, wie der Gründungszuschuss beantragt wird. Dieser Leitfaden soll Gründungswillige in ihrem Vorhaben unterstützen und ihnen eine wertvolle Hilfe in der Planungs- und Startphase des eigenen Unternehmens geben.
Jedes neu gegründete Unternehmen, unabhängig davon, wie gut die jeweilige Geschäftsidee ist, benötigt eine gewisse Zeit, um planbare Umsätze und Gewinne abzuwerfen. Selbst wenn es einem frisch gebackenen Unternehmer gelungen ist, die Kosten der Betriebsführung zutreffend einzuschätzen und zu finanzieren, so bleibt doch die Frage offen, wie er während der Startphase seinen eigenen Lebensunterhalt und die Versorgungskosten seiner Familie sicher stellen kann. Bestand bis kurz vor der Gründung ein intaktes Arbeitsverhältnis, so hatte der Gründer unter Umständen die Möglichkeit für persönliche Rücklagen zu sorgen, auf die er während der Startphase zurückgreifen kann. Auch die Aufnahme einer Teilzeit-Selbständigkeit im ersten Schritt ist für diese Personengruppe denkbar und in vielen Fällen praktikabel.
Was aber, wenn die Selbständigkeit einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit darstellt. Immer mehr Menschen bringen in dieser Situation das Engagement, den Mut und den Fleiß auf, ihr berufliches Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen. Selbst wenn es einem Arbeitslosengeld-I (ALG-I) Empfänger gelingt, die reinen Gründungskosten seines Unternehmens darzustellen, so bleibt dennoch das Problem bestehen, aus welchen Einnahmen der Lebensunterhalt finanziert werden soll, wenn das frisch gegründete Unternehmen noch nicht in der Lage ist, für diesen aufzukommen.
Mit dem staatlichen Förderprogramm Gründungszuschuss bietet der Bund dem betroffenen Personenkreis eine aktive Hilfe bei der Finanzierung der Startphase eines Unternehmens an. Die Förderung dient dem Firmengründer als Unterstützung in Sachen Lebensunterhalt und soll so die Gründungsvoraussetzungen in Deutschland erleichtern. Ein Blick in die Praxis zeigt allerdings, dass lediglich ein geringer Teil der Förderungsberechtigten auch tatsächlich Gebrauch von dem hilfreichen Angebot macht.
Die Ursachen für die geringe Antragszahl sind vielschichtig. Viele junge Unternehmer wissen ganz einfach nicht, dass ihnen der Gründungszuschuss zur Verfügung steht. Andere wiederum scheuen den Gang zur Arbeitsagentur und die hiermit verbundenen Formalitäten und bürokratischen Hürden. Auch aus Scham wird auf die staatliche Unterstützung in vielen Fällen verzichtet.
Im Jahre 2009 griffen beispielsweise lediglich 18 Prozent der Neugründungen in Deutschland auf staatliche Förderprogramme zurück. Führt man sich vor Augen, dass rund 25 Prozent der neu gegründeten Unternehmen die ersten drei Jahre am Markt nicht überstehen und berücksichtigt man zudem, dass der Grund für die frühzeitige Einstellung des Betriebs in den meisten Fällen in einer zu geringen Ausstattung mit finanziellen Mitteln besteht, so sollte man weder den Aufwand der Beantragung des Gründungszuschusses scheuen noch aus falscher Scham heraus auf diese wichtige Unterstützung verzichten. Im Folgenden werden wir Ihnen detailliert erklären, welche Bedingungen für die Beantragung des Gründungszuschusses gelten.
Der Gründungszuschuss vom Bund wurde eingeführt, um arbeitslosen Menschen den Einstieg in die berufliche Selbständigkeit deutlich zu erleichtern. Monatliche Zahlungen an den Förderberechtigten sollen dabei helfen, die Kosten für den Lebensunterhalt und die Sozialbeiträge aufzubringen. Da viele Gründungsinteressierte ihr berufliches Vorhaben nicht realisieren, da sie Angst davor haben sich und ihre Familie während der Startphase nicht ausreichend versorgen zu können, bildet der Gründungszuschuss ein wichtiges und überaus wirksames Instrument zur Förderung der selbständigen Arbeit in Deutschland.
Seinem Sinn entsprechend ist die Bewilligung des Gründungszuschusses auf Personen beschränkt, die zum Zeitpunkt der Beantragung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-I (ALG-I) hatten. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Laufzeit des Restanspruchs auf ALG-I zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage betragen muss. Um zu erfahren, wann die Anspruchszeit endet, genügt ein Blick in den Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur. Hier ist genau aufgeführt, zu welchem Datum der Anspruch auf die entsprechenden Zahlungen endet.
Wer sich als ALG-I Empfänger mit dem Gedanken trägt, ein eigenes Unternehmen zu gründen, der sollte in jedem Fall zunächst überprüfen, ob er den Anforderungen für die Beantragung des Gründungszuschusses entspricht. Liegt die Restzeit des Anspruchs gegenüber der Agentur für Arbeit bei weniger als bei 150 Tagen, so kann anstelle des Gründungszuschusses immer noch das so genannte Einstiegsgeld beantragt werden. Im Jahr 2009 haben knapp 140.000 Existenzgründer den Gründungszuschuss beantragt und erhalten. Dies sind 14,9 Prozent mehr als im Jahre 2008.
Neben Personen, die bereits arbeitslos sind und ALG-I beziehen können aber auch angehende Existenzgründer mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis in den Genuss des staatlichen Zuschusses gelangen. Dies gilt immer dann, wenn der aktuelle Arbeitsplatz aktuell von Verlust bedroht ist. Wichtig ist, dass der Betroffene sich unmittelbar nach Kündigung oder Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags an seine zuständige Agentur für Arbeit wendet und dort Arbeitslosengeld-I beantragt. Um ALG-I beantragen zu können, muss der Beschäftigte während der vergangenen zwei Jahre mindestens für 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung geleistet haben.
Berücksichtigt werden sollte in jedem Fall, dass die Frist zur Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für Arbeit lediglich drei Tage beträgt. Wird die Frist überschritten, so kann die Behörde unter Umständen eine Sperrfrist verhängen. Wurde ein bestehendes Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer gekündigt und meldet sich dieser im Anschluss arbeitslos, so verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit, bevor Zahlungen aus ALG-I erfolgen.
Auch in diesem Fall ist es aber möglich, den Gründungszuschuss zu beantragen. Hierbei müssen allerdings zwei Dinge berücksichtigt werden: Zum einen verkürzt die Sperrzeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld-I insgesamt. Eine beabsichtigte Gründung muss bei Betroffenen also unter Umständen früher erfolgen als bei jemandem, dem die volle Laufzeit von ALG-I zur Verfügung steht.
Darüber hinaus müssen Gründer berücksichtigen, dass auch die Zahlungen aus dem Gründungszuschuss einer Sperrfrist unterliegen, wenn eine solche für das ALG-I verhängt wurde. Wer hier sorgfältig plant und bestehende Fristen nicht ungenutzt verstreichen lässt, der kann auch unter den geschilderten Umständen den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen. Im nächsten Abschnitt stellen wir dar, über welchen Zeitraum und in welcher Höhe der Gründungszuschuss den Berechtigten zur Verfügung steht.
Um den Schritt in die Selbständigkeit solide und realistisch zu planen, müssen angehende Unternehmer exakt darüber informiert sein, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Ihnen Zahlungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Gründungszuschusses wird zwischen zwei verschiedenen Phasen unterschieden. Die erste Phase der Förderung deckt einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten ab. Die zweite Phase kann direkt im Anschluss einsetzen und erstreckt sich über weitere neun Monate. Insgesamt kommt so eine Förderungszeit von 15 Monaten zustande.
Der Berechtigte erhält während der ersten Phase eine Fortzahlung seiner bisherigen Bezüge aus dem ALG-I, ohne dass er der Agentur für Arbeit seine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen muss. Der Bezug dieser Zahlungen ist unabhängig von eigenen Einkünften in der Startphase der Selbständigkeit. Selbst wenn es hier bereits zu Einkünften kommt, werden diese nicht auf das Arbeitslosengeld-I angerechnet. Darüber hinaus müssen die Zahlungen aus dem Gründungszuschuss nicht an den Bund zurück gezahlt werden.
Über den eigentlichen Förderbetrag in Höhe des bisherigen ALG-I des Antragstellers steht ihm ein Zusatzbeitrag in Höhe weiterer 300 Euro zur Verfügung. Mit diesem Betrag soll der Existenzgründer in die Lage versetzt werden, selber für seine Sozialausgaben aufkommen zu können. Der Bezug dieser Sozialpauschale in Höhe von 300 Euro kann bei dem jeweiligen Fallmanager oder Sachbearbeiter auch für die zweite Phase des Gründungszuschusses beantragt werden. Insgesamt steht dem Antragsteller also für die ersten sechs Monate eine Fortzahlung seines bisherigen ALG-I und für die ersten 15 Monate eine Sozialpauschale von Höhe von monatlich 300 Euro zur Verfügung.
Um die konkrete Höhe der Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses besser einschätzen zu können, folgt an dieser Stelle ein Rechenbeispiel: Handelt es sich um einen verheirateten Existenzgründer mit einem Kind, dessen Einkommen vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag, so kann er während der gesamten Förderdauer, also innerhalb von 15 Monaten, insgesamt Fördermittel in Höhe von 18.200 Euro erhalten.
Wie bereits erwähnt erfolgt deren Auszahlung unabhängig von eigenen Einkünften im Rahmen der neuen Selbständigkeit und muss zudem nicht an den Bund zurück gezahlt werden. Für den Antragsteller führt diese Förderung dazu, dass er die Startphase seines eigenen Unternehmens frei von persönlichen finanziellen Problemen erleben kann. Für viele interessierte Personen bildet erst der Gründungszuschuss die Voraussetzung für den Aufbau einer selbständigen Existenz, die ihnen ohne die staatliche Unterstützung nicht möglich wäre.
Sobald man sich selbständig macht, ist man dazu verpflichtet, sich selber um die Aufrechterhaltung des Schutzes der Sozialversicherungen zu kümmern. Existenzgründer trifft es hierbei besonders hart, dass sie von nun ab sowohl für den Arbeitnehmer- als auch für den Arbeitgeberanteil ihrer Sozialkosten aufkommen müssen. Für Existenzgründer spielen vor allem die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung eine wichtige Rolle. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen zwingend abgeschlossen werden. Hierzu ist anzumerken, dass es auch ohne eine solche Verpflichtung mehr als leichtsinnig wäre, auf diesen Versicherungsschutz zu verzichten.
Anders sieht es im Bereich der Rentenversicherung aus. Viele Selbständige empfinden es als entlastend, dass sie in ihrer neuen beruflichen Position nicht mehr dazu verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Auch ohne eine solche Verpflichtung sollte die Beschäftigung mit einer angemessenen Vorsorge für das Alter allerdings nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wer sich nicht rechtzeitig darum bemüht, eine private Alternative zur gesetzlichen Altersvorsorge aufzubauen, der wird sich im Ruhestand großen finanziellen Problemen ausgesetzt sehen und kann schnell in die Lage geraten, auf Unterstützung der sozialen Träger angewiesen zu sein.
Die Höhe der konkreten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist vom Einkommen des Existenzgründers abhängig. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass auch die Sozialkostenpauschale in Höhe von 300 Euro zu den Einkünften gerechnet wird. Im Durchschnitt können Existenzgründer, die den Gründungszuschuss nutzen, von monatlichen Kosten in Höhe von rund 200 Euro ausgehen.
Viele Existenzgründer scheuen den bürokratischen Aufwand, der mit der Beantragung staatlicher Förderungen verbunden ist. Dabei erfolgt die Antragstellung des Gründungszuschusses auf vergleichsweise einfache Weise. Neben wenigen rein formalen Schritten geht es hierbei überwiegend um geforderte Maßnahmen, die auch unabhängig vom Antrag selber im Interesse des Existenzgründers liegen. Hierzu zählen insbesondere die intensive Beschäftigung mit dem Potenzial der eigenen Geschäftsidee, die Beurteilung des Gesamtkonzeptes durch eine fachkundige Stelle und die Teilnahme an Existenzgründungerseminaren.
Wer diese Schritte nicht als lästige Verpflichtung, sondern eher als Chance zur Überprüfung und Optimierung seines selbständigen Vorhabens betrachtet, der kann hiervon in hohem Maße profitieren. Wer sich dagegen schämt, die Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, der sollte sich vor Augen führen, dass Staat und Gesellschaft dringend darauf angewiesen sind, dass eine gründungsfreundliche Atmosphäre gefördert wird. Nur die Initiative von gründungswilligen Bürgern sorgt für Wachstum und neue Arbeitsplätze. Wer sich nicht mit der Arbeitslosigkeit abfindet, sondern seine berufliche Zukunft stattdessen in die eigenen Hände nimmt, der verdient eine umfassende Unterstützung durch den Staat und sollte sich nicht schämen, diese auch in Anspruch zu nehmen.
Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, welche Aufgaben im Rahmen der Beantragung des Gründungszuschusses zu absolvieren sind und wie sich diese erfolgreich bewältigen lassen.
Der Gründungszuschuss steht ausschließlich Personen zur Verfügung, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-I haben, dessen Restlaufzeit noch mindestens 150 Tage beträgt. Besteht bereits Arbeitslosigkeit, so sollte anhand des Bewilligungsbescheides von der Agentur für Arbeit geprüft werden, ob die erforderliche Restlaufzeit noch besteht. Befindet sich der Antragsteller noch in einem Arbeitsverhältnis, das kurzfristig enden wird, so ist es wichtig, den Antrag auf Arbeitslosengeld-I rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
Wird hierbei eine Frist von drei Tagen überschritten, so kann der zuständige Fallmanager eine Sperrfrist verhängen, was es zu vermeiden gilt. Da die Höhe der Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses von der Höhe des bisherigen ALG-I Bezuges abhängig ist, sollten Antragsteller darauf achten, dass die Bezüge durch die Agentur für Arbeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht durch Nebeneinkünfte gemindert sind. Ansonsten besteht das Risiko, dass der geminderte Betrag die Grundlage für den Bezug des Gründungszuschusses bildet.
Besteht Klarheit über die eigentliche Gründungsabsicht, so sollte bei der zuständigen Agentur für Arbeit das Antragsformular für den Gründungszuschuss abgeholt werden. Dieser Schritt zwingt den Antragsteller zwar nicht dazu, tatsächlich eine Unternehmensgründung vorzunehmen, signalisiert dem Fallmanager allerdings, dass eine entsprechende Absicht besteht. Dieser ist darüber informiert, dass der Antragsteller nun einige Aufgaben absolvieren muss, die mit zeitlichem Aufwand verbunden sind.
Er wird insofern seine Bemühungen um eine aktive Vermittlung in den Arbeitsmarkt einstellen oder zumindest reduzieren. Von entscheidender Wichtigkeit für den Antragsteller ist es, dass er das Formular zur Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit abholt, bevor er die eigentliche Gründung vornimmt. Wird vor der Übernahme des Formulars gegründet, so verfällt der Anspruch auf den Gründungszuschuss endgültig.
In ihrem neuen beruflichen Umfeld werden Sie mit vielen Aufgaben konfrontiert werden, die bislang nicht Bestandteil Ihres Arbeitsalltags waren. Während die reine Entwicklung einer Geschäftsidee auch ohne sonderliche Vorkenntnisse möglich war, so verlangen Ihnen die Erstellung eines Businessplans, die eigentliche Unternehmensgründung, die Finanzierung Ihrer künftigen Firma und die verantwortliche Leitung Ihres eigenen Unternehmens eine ganze Reihe Fähigkeiten und Kenntnissen ab. Einen tiefen Einblick in sämtliche Belange rund um die Gründung und den Aufbau einer selbständigen Existenz bilden Existenzgründungsseminare.
Neben der Vermittlung und Vertiefung wichtigen Wissens haben Sie hier vor allem auch die Gelegenheit, andere Gründer kennenzulernen und sich mit ihnen über Ihr Vorhaben auszutauschen. Einige Agenturen für Arbeit fordern von Antragstellern für den Gründungszuschuss das Absolvieren eines entsprechenden Seminars. Auch wen dies in Ihrer Region nicht der Fall ist, sollten Sie über die freiwillige Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung nachdenken.
Da die Sachbearbeiter und Fallmanager der einzelnen Agenturen für Arbeit nicht in der Lage sind, Geschäftsideen aus den unterschiedlichsten Bereichen und Branchen selber auf ihre Durchführbarkeit und ihre Erfolgsaussichten hin zu überprüfen, wurde hier die Zusammenarbeit mit so genannten fachkundigen Stellen beschlossen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Industrie- und Handelskammern aber auch um Steuerberater oder andere zugelassene Berater in Sachen Existenzgründung. Für den Antrag auf den Gründungszuschuss benötigen Sie das positive Statement einer fachkundigen Stelle. Zur Vorbereitung dieser Stellungnahme ist ein Beratungsgespräch bei der jeweiligen Stelle erforderlich.
Hier werden die Grundzüge der Geschäftsidee ausführlich besprochen und gemeinsam bewertet. Der Berater wird darauf eingehen, ob Nachbesserungsbedarf besteht und den Gründer mit Ratschlägen und Hinweise für die weitere Ausarbeitung des unternehmerischen Konzeptes versorgen. Betrachten Sie dieses Gespräch nicht als lästige Pflicht sondern als Chance, Ihr Geschäftsmodell zu einem frühen Zeitpunkt einem qualifizierten Fachmann vorstellen zu können.
Der Antrag auf den Gründungszuschuss bedingt die Erstellung eines verbindlichen Businessplans. Hierunter versteht man ein Dokument, das die inhaltliche und wirtschaftliche Struktur eines zu gründenden Unternehmens umfassend darstellt. Der Businessplan dient dabei sowohl gegenüber der fachkundigen Stelle als auch gegenüber der Agentur für Arbeit als Nachweis über die Solidität und Marktgerechtigkeit Ihres Vorhabens. Der Businessplan gliedert sich in einen inhaltlichen und einen wirtschaftlichen Teil. Im ersten Teil erläutern Sie die eigentliche Geschäftsidee, stellen den Markt vor, in dem Sie aktiv werden wollen, erklären die Produkte oder Dienstleistungen, die angeboten werden sollen und verdeutlichen, warum Sie selber vom Erfolg Ihres Vorhabens überzeugt sind.
Der wirtschaftliche Teil dagegen bildet die Finanzsituation des entstehenden Unternehmens ab und berücksichtigt hierzu sowohl die Gründungskosten als auch die Einnahmen und Ausgaben im späteren Tagesgeschäft. Der wirtschaftliche Part gibt Auskunft darüber, ob, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt Gewinne erzielt werden können. Wer sich mit der Erstellung eines Businessplans überfordert fühlt, der kann hier auf die Unterstützung erfahrener Fachleute zurückgreifen. Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind gute erste Ansprechpartner bei der Suche nach einem geeigneten Berater oder einem entsprechenden Seminar.
Sind Ihre Arbeiten an dem Businessplan abgeschlossen, so muss dieser der fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Ihr dortiger Berater wird sich zunächst umfassend mit Ihrem Dokument beschäftigen und im Anschluss im Rahmen eines persönlichen Gesprächs Anpassungen und Verbesserungen vorschlagen, wenn diese erforderlich sind. Kommt die fachkundige Stelle zu einem positiven Urteil über das vorgelegte Geschäftskonzept, so wird sie eine fachkundige Stellungnahme erteilen.
Dieses Dokument ist eine zwingende Voraussetzung für den Antrag auf den Gründungszuschuss. Betrachten Sie auch diesen Arbeitsschritt nicht als lästige Verpflichtung sondern sehen Sie hierin eine ausgezeichnete Chance, um sich abschließend mit ihrem geschäftlichen Konzept auseinander zu setzen. Gemeinsam mit dem Berater der fachkundigen Stelle können hier letzte Schwachstellen aufgedeckt und nachgebessert werden, bevor Sie mit der Umsetzung Ihres eigenen Unternehmens endgültig beginnen.
Bevor es nun daran geht den Antrag auf Gründungszuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, müssen Sie Ihr künftiges Unternehmen behördlich anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt und ist innerhalb von wenigen Minuten zu erledigen. Nutzen Sie diesen Anlass, um abschließend zu überprüfen, ob Sie alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß absolviert haben. Sie sollten zu diesem Zeitpunkt arbeitslos gemeldet sein und für einen Restzeitraum von mindestens 150 Tagen über einen Anspruch auf ALG-I verfügen.
Sie sollten den Antrag auf Gründungszuschuss rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit abgeholt haben und Ihnen sollten ein Businessplan und ein positives Statement der fachkundigen Stelle vorliegen. Wenn ihre Agentur für Arbeit den Besuch eines Seminars für Existenzgründer vorgeschrieben hat, dann sollten Sie über eine entsprechende Bestätigung verfügen. Wenn nun alle Schritte absolviert sind und Ihnen alle Unterlagen vorliegen, dann kann die Anmeldung Ihres künftigen Unternehmens bei dem Gewerbeamt erfolgen.
Den Antrag auf Gründungszuschuss stellen Sie unmittelbar bei Ihrem Fallmanager der zuständigen Agentur für Arbeit. Legen Sie diesem Ihren Businessplan, die Stellungnahme der fachkundigen Stelle, den Nachweis über die Anmeldung Ihres Gewerbes und unter Umständen die Bestätigung der Teilnahme an einem Seminar für Existenzgründer vor. Füllen Sie im Vorfeld den Antrag vollständig aus und übergeben Sie alle Unterlagen dem Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit.
Die Entscheidung über die Bewilligung des Gründungszuschusses ist Ermessenssache, auf die kein Rechtsanspruch besteht, und erfolgt in aller Regel kurzfristig. Sie werden hierbei zunächst den Bescheid über die Aufhebung Ihres Anspruchs auf ALG-I erhalten und in der Folge dann den Bewilligungsbescheid über den Bezug des Gründungszuschusses. Dieser gibt Auskunft über die konkrete Höhe und die exakte Dauer der Förderung.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, den Weg in eine berufliche Selbständigkeit im Bereich des Online-Handels anzutreten, der sollte sich darum bemühen, sämtliche Vorteilspotenziale auszuschöpfen, die ihm dabei helfen können, sein künftiges Unternehmen erfolgreich an den Markt zu bringen und dort in einer nachhaltig positiven Position zu halten. Angehende Unternehmer sehen sich dabei vor allem zwei verschiedenen Problemen ausgesetzt: Zum einen muss die Gründung selber finanziert werden. Im Online-Handel zählen hierzu insbesondere die Anschaffung von Warenbeständen sowie deren adäquate Lagerung. Zum anderen muss der Gründer sicher stellen können, dass er während der ersten Monate als selbständiger Unternehmer in der Lage ist, für den Lebensunterhalt von sich und seiner Familie aufkommen zu können.
Gerade in der Startphase junger Unternehmen kommen auf den Inhaber viele Aufgaben zu, die nicht mit unmittelbaren Erträgen verbunden sind. Strukturen müssen errichtet und Kontakte geknüpft werden. Der Online-Shop muss konzipiert und erstellt, Arbeitsschritte müssen geplant und Werbe-oder Marketingaktivitäten müssen absolviert werden. All diese Arbeitsschritte sind nicht mit Einnahmen verbunden und stellen den Unternehmer insofern vor die Problematik, für seine regelmäßigen Kosten aufkommen zu müssen.
Um die konkreten Kosten der Gründung möglichst gering zuhalten bietet sich das Konzept des Handels per DropShipping besonders an. Da die angebotenen Waren bis zur endgültigen Bestellung durch den Verbraucher bei dem jeweiligen Lieferanten verbleiben, entfallen die hohen Kosten für die Produktbevorratung ebenso wie der Aufwand, der mit einer Lagerung der Waren verbunden ist. Da die Bestellungen auch unmittelbar durch den Lieferanten versendet werden, ist der Aufbau von Personal für die Versandlogistik nicht erforderlich.
Die Gründungskosten beschränken sich insofern auf eine angemessene Ausstattung mit Computern, die Anschaffung oder die Anmietung geeigneter Software und die grundlegende Ausstattung in Sachen Arbeitsplatz und Büromaterial. Eine solche Gründung kann auch dann erfolgen, wenn die verfügbaren Finanzmittel vergleichsweise gering sind. Darüber hinaus können viele Gründer auf bereits Vorhandenes, wie etwa den privaten Computer oder das heimische Büro zurückgreifen, um die Kosten weiter zu reduzieren.
Um nun auch die Finanzierung der privaten Lebenshaltungskosten während der Startphase eines neuen Unternehmens zu sichern, bildet der Gründungszuschuss vom Staat eine ideale Lösung. Der Gründer kann sich während der ersten Monate seiner Selbständigkeit ganz auf den Aufbau seines Unternehmens konzentrieren, ohne von alltäglichen Sorgen um die finanzielle Situation abgelenkt zu werden. Während sich viele Menschen angesichts der Verantwortung für den Lebensunterhalt für die Familie nicht dazu entscheiden können, ihren Traum vom eigenen Unternehmen zu verwirklichen, sorgt der Gründungszuschuss dafür, dass die private Finanzierung für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten gesichert ist. Je nach vorherigem Einkommen und Familienstand stehen während dieser Zeit bis zu 18.200 Euro zur Verfügung. Die Förderung muss dabei weder versteuert noch zurück gezahlt werden. Sie bleibt auch dann bestehen, wenn im Rahmen der Selbständigkeit erste Einkünfte erzielt werden.
Die Kombination von DropShipping und Gründungszuschuss ermöglicht Menschen die Gründung eines eigenen Unternehmens, für die dieser Schritt aus finanziellen Gründen ansonsten nicht möglich wäre.
Unser Praxistipp: Gut geplant ist halb gegründet
Bevor Sie sich konkret mit der Gründung eines eigenen Unternehmens im Bereich Online-Handel beschäftigen, sollten Sie darüber nachdenken, welche Erleichterungen und Fördermöglichkeiten Sie hierbei in Anspruch nehmen können. Innerhalb dieser Überlegungen sollten zunächst Konzepte im Vordergrund stehen, die dabei helfen, die Gründungskosten möglichst niedrig zu halten. Beschäftigen Sie sich hierzu umfassend mit dem Thema DropShipping und überprüfen Sie, ob sich das geplante Handelskonzept per Streckengeschäft darstellen lässt. Ist dies der Fall, so sparen Sie im Rahmen der Gründung erhebliche Beträge und reduzieren sowohl den Kapitalbedarf als auch das unternehmerische Risiko.
Überprüfen Sie im nächsten Schritt, ob Sie Anspruch auf eine staatliche Förderung während der ersten Monate Ihrer Selbständigkeit haben. Wenn dies der Fall ist, dann sollten Sie hiervon unter allen Umständen Gebrauch machen. Der bürokratische Aufwand steht in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem hohen Nutzen. Darüber hinaus helfen Ihnen die obligatorischen Maßnahmen im Rahmen des Antragsverfahrens bei der kritischen Betrachtung und der Verbesserung Ihrer Geschäftsidee. Auch falsche Scham bei der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung ist hier nicht angemessen.
Die Gründung neuer Unternehmen durch engagierte Bürger, die sich aus eigener Kraft aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit entwickeln verdient die volle Anerkennung durch die Gesellschaft. Versuchen Sie nach Möglichkeit das Konzept DropShipping und den Gründungszuschuss miteinander zu kombinieren und profitieren Sie so von niedrigen Gründungskosten und einer verlässlichen Finanzierung während der ersten Monate Ihrer beruflichen Selbständigkeit.
Fördermittel erleichtern Ihnen die Gründung Ihres eigenen DropShipping-Unternehmens erheblich. Ist diese Hürde erst einmal aus dem Weg geräumt, kann es endlich richtig losgehen. Wir zeigen Ihnen deshalb, wie Sie in 5 einfachen Schritten schnell und sicher zum eigenen DropShipping-Unternehmen gelangen.
Über den Autor Sebastian Huke
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